Vorstand der KG Jrön-Wette Jonges
Roman Schulz
(1. Vorsitzender)
-Bild folgt-
Marina Willems
(2. Vorsitzende)
Daniela Dückers
(Geschäftsführerin)
-Bild folgt-
Mira Frank
(1. Kassiererin)
-Bild folgt-
Schroeren | Werner | 2. Kassierer |
Willems | Marina | Schriftführerin |
Kaiser | Peter | Beisitzer |
Bonacker | Lothar | Beisitzer |
Behrendt | Tobias | Beisitzer |
Splittgerber | Werner | Beisitzer |
Mitglieder der Gesellschaft
Baues Behrendt |
Johannes Tobias |
Bender | Jens |
Bohnen | Klaus |
Bonacker | Lothar |
Bouren Brandt Brandt |
Hans Willy Jan-Niklas Pierre-André |
Dr. Weinforth Dückers Frank |
Günter Sebastian Eric |
Frank | Peter |
Gedtke | Klaus |
Gitmans | Christian |
Goldammer | Matthias |
Heinen | Manfred |
Janhsen | Manfred |
Kaiser | Peter |
Kamps | Günter |
Kempken | Richard |
Klanten | Detlef |
Memis | Necip |
Meulendyk | Jens |
Pahlow | Jürgen |
Penke | Richard |
Sönges | Ingo |
Schroeren | Werner |
Schulz | Roman |
Schulz | Wilfried |
Seeliger Seng |
Michael Johannes |
Splittgerber | Werner |
Thelen | Heinz Willi |
Theveßen | Thomas |
Willems | Hans Christian |
Willems | Manuel |
Willems | Martin |
Funkemariechen
Unsere Ehrensenatoren
Unser Verein lebt durch seine Mitglieder und durch Freundschaften zu anderen Vereinen. Doch das Wichtigste, das zur Erhaltung des Vereins beträgt, ist Unterstützung.
Daher sagen wir allen, die uns treu zur Seite stehen, ein herzliches Danke.
Wir sind stolz auf unsere Ehrensenatoren, die uns seit vielen Jahren großzügig unterstützen und so einen erheblichen Beitrag am Gelingen der Arbeit unserer Karnevalsgesellschaft haben.
Danke!
Berrisch | Peter |
Bouren | Hans Willy |
Fischer | Herbert |
Jammers | Fredy |
Jeuken | Marcel |
Kaiser | Manfred |
Meiners | Matthias |
Metz | Georg |
Offermann | Marc |
Oistrez | Hubert |
Pesch | Fredi |
Prangenberg Prangenberg |
Paul Herrmann Tobias |
Puller | Wolfgang |
Quacken | Hans |
Schatten | Helmut |
Schroeren | Werner |
Schuffelen | Elmar |
Solbach | Alvin |
Theveßen | Thomas |
Tusch | Edi |
Uebel Uebel |
Horst Bernhard |
Vander | Stefan |
Weith | Andreas |
Zaum | Peter |
Zaum | Rainer |
Chronik der KG Jrön-Wette Jonges 1953 e.V.
Als 1953 im damaligen Vereinslokal „Küppes Hüske“ die Reservemannschaft des VfL Grün-Weiß Viersen einen Kameradschaftsabend veranstaltete und diesen mit Büttenrednern aus den eigenen Reihen bestritt, ahnte niemand, dass die Geburtsstunde der KG Jrön-Wette Jonges geschlagen hatte.<Am 21. Februar 1954 gab Werner Lipka als Präsident das Signal zur ersten Galasitzung. Ernst Dahl und Rudi Claßen begannen ihre Karriere als Büttenredner. Ernst Dahl sorgte durch seine launigen Reden für gute Stimmung in den Viersener Sitzungssälen. Die Männer der ersten Stunde waren Walter Ziffels, Werner Kuhfuß, Herbert Konnertz, Heinz und Mathias Faßbender, Hans Nelessen, Hubert und Paul Zacheja, Hans Voß, Rudi Claßen, Leo Hennes, Alfons Tummer sowie Herbert Naus und Peter Wersch.
Im Jahre 1955 gab Werner Lipka den Vorsitz bis 1957 an Heinz Faßbender ab. Danach übernahm Willi Mundt die Führung der Gesellschaft (1957-1960). In dieser Zeit fiel auch die Gründung der Funkengarde, die mit neuen Uniformen ausgerüstet für einen farbenträchtigen Hintergrund bei unseren Sitzungen und der alljährlichen Prinzenkürung in der Festhalle sorgte. Ihre Verbundenheit mit dem gesamtstädtischen Karneval beweisen die Jrön-Wette Jonges bis heute auch durch die Teilnahme am alljährlichen Tulpensonntagszug in Viersen.
Die Vereinsführung übernahm von 1960-62 Walter Ziffels. Sein Nachfolger wurde Werner Lipka bis 1964. In den folgenden 23 Jahren leitete Hans Willems vorbildlich die Geschicke unseres Vereins. Sein langjähriger Freund, Heinrich Janhsen, der bis dahin den Posten des 2. Vorsitzenden bekleidete, übernahm im Jahre 1989 den Vorsitz. Hans Willems und Heinrich Janhsen leisteten große Verdienste für unseren Verein. Ihre Erfahrung und ihre Beliebtheit kamen unserer Gesellschaft zugute. Wie man aus diesen langen Amtszeiten schließen kann, sind Querelen um Vorstandsposten nie ein Thema gewesen.
1994 verstarb unserer Ehrenvorsitzender, Hans Willems, 1995 unser damaliger 1.Vorsitzender, Heinrich Janhsen. Im Jahre 1996 übernahm dann Hans Christian Willems unser grün-weißes Narrenschiff, zunächst kommissarisch bis zur kommenden Jahreshauptversammlung. Hier wurde er dann von den Mitgliedern in seinem Amt bestätigt und stand bis zum Jahre 2008 an der Spitze der KG Jrön-Wette Jonges. Ihm folgte dann Wilfried Schulz, der bis 2014 als 1.Vorsitzender die Geschicke des Vereins an der Spitze der Jrön-Wette lenkte. Beide engagierten sich intensiv für das Wohl des Vereins und hielten ihn somit auf karnevalistischem Kurs.
2013 feierte die Gesellschaft dann nicht nur ihr inzwischen 60. Jubiläum, sondern auch „40 Jahre Präsident“. Dr. Günther Weinfort konnte auf inzwischen 40 Jahre Sitzungspräsidentschaft bei den Jrön-Wette zurückblicken, was für uns eine besondere Ehre und natürlich große Freude darstellte.
Die Jahreshauptversammlung 2014 brachte dann einige Änderungen im Vorstand mit sich. So hatte Wilfried Schulz angekündigt nicht erneut für den Posten des 1.Vorsitzenden zu kandidieren, weshalb ein Nachfolger bestimmt werden musste. Die Mitglieder wählten mit Lothar Bonacker, dem langjährigen zweiten Vorsitzenden der Jrön-Wette Jonges, den neuen und somit aktuellen Vorsitzenden unserer Gesellschaft.
Auch unsere Funkengarde erfreute sich in diesem Jahr zunehmender Beliebtheit. So konnten wir einige Neumitglieder in den Reihen der „jungen Garde“ der Jrön-Wette Jonges begrüßen, die für einigen frischen Wind in unserer Gesellschaft sorgen werden.
„Alla die Jröne“
Satzung
S A T Z U N G der Karnevalsgesellschaft Jrön Wette Jonges
§ 1 Name und Sitz
(1) Der am 19.01.1953 gegründete Verein trägt den Namen
KG Jrön Wette Jonges e. V.
Er hat seinen Sitz in Viersen.
(2) Sein Geschäftsjahr geht vom 1.4. bis 31. 3.
§ 2 Zweck und Ziele des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung alter, heimatge-
bundener Traditionen, insbesondere die Förderung und
Durchführung karnevalistischer Veranstaltungen.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins können alle durch den Vorstand
anerkannten Personen werden, die sich in der karne-
valistischen Gemeinschaft betätigen wollen.
(2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Hauptver-
versammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit.
§ 4 Ehrenmitglieder
(1) Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Ehrenmitglied-
schaft verliehen werden, und zwar
a) das Ehrenpräsidium
b) die Ehrensenatorwürde
Diese Ehrenmitgliedschaften werden an aktive und verdiente
Karnevallisten verliehen.
Sie haben weder Sitz noch Stimme in der Hauptversammlung.
(2) Durch Beschluss des Vorstandes und der Hauptversammlung
kann an verdiente Persönlichkeiten die Ehrenmitgliedschaft
verliehen werden.
(3) Über das Ehrenpräsidium und die Ehrensenatorwürde
sowie die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Haupt-
versammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit.
§ 5 Austritt und Ausschluss
(1) Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich
mit monatlicher Frist erfolgen.
(2) Die Mitgliedschaft kann vom Vorstand nach Anhörung
der Hauptversammlung gelöscht werden, und zwar
a) bei groben Verstößen gegen Ziele und Zwecke des
Vereins.
b) wenn die Löschung im Interesse des Vereins erfor-
derlich erscheint.
§ 6 Organe des Vereins
(1) Die Organe des Vereins sind die Hauptversammlung
und der Vorstand.
§ 7 Die Hauptversammlung
(1) Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Ver-
eins. Sie wählt den Vorstand, sie genehmigt die Kassen-
vorschläge und beschließt über Satzungsänderungen.
Die Hauptversammlung findet möglichst innerhalb von
vier Wochen nach Abschluss des Geschäftsjahres statt.
(2) Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus
a) den Einzelmitgliedern
b) dem Vorstand.
(3) jede der unter 2a und b genannten Personen hat eine
Stimme
(4) Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl
der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Eine Zweidrittelmehrheit ist erforderlich bei
a) Misstrauensanträgen gegen Vorstand oder Einzelpersonen
b) bei Satzungsänderungen
c) bei Auflösung des Vereins
d) bei Ausschlussanträgen
(5) Anträge zur Tagesordnung der Hauptversammlung können
von jedem Mitglied gestellt werden. Die Anträge müssen
drei Tage vor der Hauptversammlung dem Vorstand
schriftlich vorliegen.
(6) Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird durch den
Vorstand aufgestellt. Sie muss mindestens folgende Punkte
enthalten :
a) Jahresbericht des Vorstandes
b) Finanzbericht
c) Entlastung des Vorstandes
d) Wahlen
e) Anträge
f) Verschiedenes
§ 8 Der Vorstand
(1) Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen :
a) der 1. Vorsitzende Posten 1
b) der 2. Vorsitzende Posten 2
c) der Geschäftsführer Posten 3
d) der Schriftführer Posten 4
e) der Kassierer Posten 5
f) fünf weitere Vorstandssitze mit
verschiedenen Geschäftsbereichen Posten 6 – 10
(2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind
1. der 1. Vorsitzende
2. der 2. Vorsitzende
3. der Geschäftsführer
4. der Kassierer
(3) Für rechtsverbindliche Erklärungen sind jeweils zwei
Unterschriften erforderlich.
(4) Der Vorstand wird von der Hauptversammlung gewählt.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. In jedem Jahr steht die
Hälfte der Mitglieder des Vorstandes zur Wahl oder
Wiederwahl an, und zwar wechselweise die Posten 1-3-5
7-9 und im folgendem Jahr die Posten 2-4-6-8-10.
§ 9 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur auf Beschluss einer
zu diesem Zweck einberufenen Hauptversammlung er-
folgen. Zum Auflösungsbeschluss bedarf es einer Zwei-
drittelmehrheit der Hauptversammlung.
(2) Im Falle einer Auflösung ist das vorhandene Vermögen
des Vereins der Stadt Viersen für gemeinnützige Zwecke
im Sinne der Ziele des bisherigen Vereins zur Verfügung
zu stellen.
Viersen, den 19. November 1980